Re: Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Mark am 24 Februar, 2017 um 10:15:03:

Antwort an: Re: Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze posted by Dirk Baumeister am 23 Februar, 2017 um 22:12:42:

Wie geschrieben: Unter "Art. 6 Abstandsflächen" und "Art. 7 Abweichungen von den Abstandsflächen" ist immer nur von Gebäuden die Rede. Wie kann dann ein Regal Abstandsflächen auslösen? Es ist ja kein Gebäude!

: Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass es auch zulässig ist. Das "Regal" in der beschriebenen Form löst sicher Abstandsflächen aus und ist an der Grenze NICHT zulässig.


:
: : Hallo,

: : ist es in Bayern wirklich rechtlich zulässig ein Regal mit 7,5m Höhe verfahrensfrei auf die Grundstücksgrenze im Allgemeinen Wohngebiet zu setzen? In der Bayrischen Bauordnung steht unter Art. 63 "Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung: 14. folgender sonstiger baulicher Anlagen:
: : a.) Regale mit einer Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) bis zu 7,50 m"

: : Unter "Art. 6 Abstandsflächen" und "Art. 7 Abweichungen von den Abstandsflächen" ist immer nur von Gebäuden die Rede. Regale sind ja kein Gebäude und werden unter Grenzabstand nicht aufgeführt. Oder muss man hierfür doch einen Grenzabstand einhalten?

: : Gruß
: : Mark




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]