Re: Grenzbebauung garage


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Gesendet von ThomaD am 12 November, 2016 um 17:29:40:

Antwort an: Re: Grenzbebauung garage posted by Dirk Baumeister am 08 November, 2016 um 19:29:33:

Hallo Dirk Baumeister,

wohnen in Bayern der Nachbar würde sogar unterschreiben dafür, kann man keine Sondergenehmigung vom Landratsamt beantragen

Grüß Thomas


: Es fehlt eine Angabe zum Bundesland.

: Aber auch so scheint die Dimension größer als das, was so in den Ländern üblicherweise zulässig ist. Also spontan würde ich sagen: gar nicht.

: Garagen sind, auch wenn sie die Größen der Privilegierung überschreiten, keine Gebäude, die eine "Bauweise" im Sinne des § 22 BauNVO bestimmen können.

:
: : Hallo zusammen,
: : Bau eines Einfamilienhauses in einer Neubausiedlung:
: : bräuchte eine Auskunft und zwar wollen wir unsere Garage auf die Grenze zum Nachbar bauen mit einer Größe von 8,99x7,99m mit einer Wandhöhe von 3,85m und einem Satteldach mit 45°, wie bekomme ich das genehmigt wenn der Nachbar auch seine Garage zur Grenze baut?

: : Vielen Danke im vorraus




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