Re: Grenzbebauung garage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 08 November, 2016 um 19:29:33:

Antwort an: Grenzbebauung garage posted by Thomasd am 08 November, 2016 um 18:18:17:

Es fehlt eine Angabe zum Bundesland.

Aber auch so scheint die Dimension größer als das, was so in den Ländern üblicherweise zulässig ist. Also spontan würde ich sagen: gar nicht.

Garagen sind, auch wenn sie die Größen der Privilegierung überschreiten, keine Gebäude, die eine "Bauweise" im Sinne des § 22 BauNVO bestimmen können.


: Hallo zusammen,
: Bau eines Einfamilienhauses in einer Neubausiedlung:
: bräuchte eine Auskunft und zwar wollen wir unsere Garage auf die Grenze zum Nachbar bauen mit einer Größe von 8,99x7,99m mit einer Wandhöhe von 3,85m und einem Satteldach mit 45°, wie bekomme ich das genehmigt wenn der Nachbar auch seine Garage zur Grenze baut?

: Vielen Danke im vorraus





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]