Baugenehmigung nach §33 BauGB


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Gesendet von bob am 23 März, 2016 um 10:20:44:

Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet nach §34 aufgestellt wird. Gleichzeitig wird von einem Gewerbebetrieb ein Bauantrag gestellt in diesem geplanten Gebiet eine Gewerbehalle zu errichten.
Jetzt wird die öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan durchgeführt. Nach der Abwägung der Stellungnahmen und der erneuten Auslegung stellt sich heraus, dass folgende Verfahrensfehler bei der öffentliche Beteiligung stattgefunden haben:
-> Planauslegung ohne Auslegung der beinhalteten DIN Normen.
-> Befangener Stadtrat nimmt an Abstimmung zu Bebauungsplan teil.
-> Schalltechnisches Gutachen beruht auf mehreren falschen Annahmen.

Trotzdem wird der Bauantrag ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nach §33 BauGB genehmigt.

Könnte man da etwas gegen die Baugenehmigung machen?




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