Re: Bebauung zwischen zwei unbebauten Grundstücken


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 11 November, 2015 um 10:08:56:

Antwort an: Bebauung zwischen zwei unbebauten Grundstücken posted by Michel am 11 November, 2015 um 09:04:49:

Hallo,

Sie haben uns leider zu wenig Informationen gegeben, um Ihnen die genaue Quelle nennen zu können. Gibt es für die Fläche einen Bebauungsplan? Wenn der zum Beispiel eine Reihenbebauung vorsieht, sollten Sie sich schon mit den Nachbarn abstimmen, wo und wie Sie Ihren Teil bauen wollen, weil dadurch Bebauung der Nachbarn beeinflusst werden kann.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt: Liegt der Standort im Innen- oder Außenbereich?

Gibt es sonst irgendwelche Vorgaben für die Fläche? Alle diese Fragen kann ihnen kostenfrei das zuständige Planungsamt bei der Gemeinde beantworten - und dabei auch klären, welche Gesetzesgrundlage Sie oben gemeint haben könnten...


: Hallo,
: Ich habe eine evtl. etwas knifflige Frage: Es gibt wohl ein Gesetz in Deutschland/Hessen das besagt, dass ein Grund-/Flurstück, das zwischen zwei anderen ebenfalls unbebauten Stücken liegt, nur mit Einverständnis mindestens eines der beiden Nachbarn bebaut werden darf.

: Weiß jemand, wo genau das steht?

: Danke,
: Michel





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]