Gesendet von Michel am 11 November, 2015 um 09:04:49:
Hallo,
Ich habe eine evtl. etwas knifflige Frage: Es gibt wohl ein Gesetz in Deutschland/Hessen das besagt, dass ein Grund-/Flurstück, das zwischen zwei anderen ebenfalls unbebauten Stücken liegt, nur mit Einverständnis mindestens eines der beiden Nachbarn bebaut werden darf.
Weiß jemand, wo genau das steht?
Danke,
Michel