Abweichung oder Änderung ggü. Bauantrag


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Gesendet von Julia am 22 Juni, 2015 um 10:35:09:

Hallo,
ich hätte eine Frage in Bezug auf dei Abweichung bzw. Änderung ggü. des ursprünglich eingereichten Bauantrags:
Folgender Sachverhalt:
Wir planten den Bau einen EFH mit Doppelgarage und KELLER. Alle Unterlagen (Eingabeplan, Bauantrag, etc.) wurden dementsprechend gestellt und bei der Gemeinde bzw. Landratsamt eingereicht. Nun ergibt sich folgende, NEUE Situation.. Der Bau des geplanten EFH soll OHNE KELLER durchgeführt werden. Hinsichtlich der Außenmaße, Bebauung des Grundstücks (Fläche) etc. ergibt sich keine Änderung.
Muss deshalb ein neuer Bauantrag gestellt werden? Wie ist ggü. Gemeinde u. LRA zu verfahren?
Vielen Dank schon mal,
Julia



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