Fristverlängerung gemeindliches Einvernehmen


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Gesendet von D. Neumann am 08 Mai, 2015 um 20:23:04:

Hallo,

ein fiktiver Fall. Die Gemeinde möchte bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens den Lageplan geändert haben. Es wird nochmal extra darauf hingewiesen, dass der geänderte Plan bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen muss, sonst wird das GE versagt. Der Zeitraum ist sehr kurz. Besteht ein Recht darauf, eine Fristverlängerung zu beantragen?

Vielen Dank.



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