Re: Einfügung in die nähere Umgebung


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Gesendet von Helmut Börjes am 29 Oktober, 2014 um 14:32:49:

Antwort an: Einfügung in die nähere Umgebung posted by Helmut Börjes am 28 Oktober, 2014 um 21:50:41:

: Welche der nachfolgenden Punkte sind zulässig?
: 1.) Ein Neubau soll 5 Eigentumswohnungen erhalten. Im Bereich der Nachbargebäude gibt es auf dieser Straßenseite nur Einfamilien- und Zweifamilienhäuser.
: 2.) Die überbaute Fläche beträgt 38% des Grundstückes statt max. 32% bei den Nachbargrungstücken.
: 3.) Die überbaute Fläche ist 30% größer als die der Nachbarn auf der gleichen Straßenseite.
: 4.) Es ist eine Tiefgarage geplant. Im Bereich der Nacbarn auf dieser Straßenseite gibt es bisher keine Tiefgarage.
: 5.) Der Abstand der Tiefgarage vom Nachbargrundstück beträgt auf der Einfahrtseite 0,2 m, auf den anderen Seiten 2 m und 3 m.
: 6.) Der Neubau soll 2 Geshosse und ein zurückgesetztes drittes Geschoss mit einem relativ niedrigen Dach bekommen (Toskanabau). Die Gebäude der Nachbarn sind ein- bis zweigeschossig mit Sattel- oder Walmdach.
: 7.) Die Traufhöhe liegt in der Höhe eines dreigeschossigen Gebäudes. Bei den Nachbarn auf der gleichen Straßenseite liegt sie max. in der Höhe eines zweigeschossigen Gebäudes.
: 8.) Die Firsthöhe im Blickbereich eines Betrachters liegt 2 m über der Firsthöhe der Nacbarn.
: Auf der anderen Straßenseite im Rücken des Betrachters in dieser Straße gibt es andere Gebäude, jedoch keinen "Toskanabau",
: Für einen Betrachter innerhalb des Straßengevierts sind die anderen Gebäude der dem Neubau gegenüberliegenden Straßenseite nicht zu sehen.
: Mit Ausnahme der Dachbreite in Traufhöhe sind alle Fluchtlinien eingehalten.
: Der Neubau liegt in Niedersachsen.
: Bekannte Entscheidungen: BVerwG 4.B 38.13 v. 13.5.14, OVG Berlin-Brandenburg 10.B 4.12 v. 13.3.13
: Die Prüfungen des Bauamtes erfolgten im September 2013.





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