Re: Rückabwicklung von Grundstückskauf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von P. fahn am 19 September, 2014 um 00:39:54:

Antwort an: Rückabwicklung von Grundstückskauf posted by Bauassessor am 18 September, 2014 um 11:30:35:

Hallo,

Sie sind schon lustig. Werden vertragsbrüchig und wollen von der Gemeinde Ihre Unkkosten erstattet haben, weil diese ihr Recht auf Rückabwicklung geltend macht.
Es kommt ganz auf den geschlossenen Vertrag an. Bei uns im Ort beispielsweise muss das Grundstück in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde.
Heißt: wenn ein Zaun oder eine Mauer errichtet worden ist, muss dieses Objekt weg.
Sofern Sie Unrat abtransportiert haben, macht es keinen Sinn, diesen für viel Geld wieder hinzufahren. Reden Sie doch mit der Gemeinde darüber, das wurde Ihnen schon empfohlen.

Gruss
pjf


: Hallo,

: es geht um folgenden fiktiven Fall. Eine Gemeinde in NRW verkauft ein städtisches Grundstück zu günstigen Konditionen mit der Auflage, dass ein Baubeginn innerhalb von 3 Jahren erfolgen muss.

: Nun kann der Käufer den Termin nicht halten, so dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss. Hat der Käufer einen Rechtsanspruch, dass ihm Kosten, die ihm in der Zwischenzeit entstanden sind (z.B. durch die Beseitigung von Altlasten), erstattet werden? Wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage?

: Vielen Dank!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]