Lärmschutzwand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von biffbaff am 23 März, 2014 um 20:22:18:

Hallo Zusammen,

wir wohnen in einem geschlossenen Wohngebiet. Auf dem Nachbargrundstück soll ein Mehrfamilienhaus auf Grundlage des § 34 BauGB errichtet werden. Wir haben dagegen Einspruch erhoben, der jedoch abgewiesen wurde. Im Zuge unseres Widerspruches wurde von der Genehmigungsbehörde ein Schallschutzgutachten gefordert. Dies empfiehlt eine Lärmschutzwand mit 1,8m Höhe als Auflage in die Baugenehmigung. Die Baubehörde hat nun angeordnet diese Mauer auf die Grundstückgrenze zu setzen. Auf der Grenze steht eine 10 Jahre alte Hecke, die uns gehört, und die wir auch behalten möchten. Laut niedersächsischem Nachbarschaftsrecht gehört die Grenze zu unserem Grundstück. Kann man uns zwingen die Hecke zu entfernen, um die Grenze für die Mauer frei zu machen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]