Abgeschickt von Dr. Mabuse am 04 November, 2009 um 08:17:27:
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Haus von Besitzer A grenzt genau an das Grundstück von Besitzer B der dort eine große Garage hat. Das Haus von Besitzer A ist ein Wohnhaus welches die Garage von Besitzer B in der Höhe übersteigt. Beide Gebäude sind genau an der Grenze gebaut und "treffen gegeneinander".
Besitzer A renoviert sein Haus im Moment. Dafür hat dieser bei Besitzer B angefragt, ob er auf seiner Garage ein Gerüst zwecks Malerarbeiten aufstellen kann. Gemäß dem Leiterrecht wurde von Besitzer B diesem zugestimmt.
Jetzt wurde Besitzer B zufällig aufmerksam, wie eine ca. 15 cm dicke Wärmedämmung von den Handwerkern abgebracht werden sollte.
Besitzer B protestierte.
Wer ist im Recht?
Kann Besitzer A einfach eine Wärmedämmung an sein Haus anbringen was bei der Grenzbebauung dann schon auf das Grundstück von Besitzer B ragt?
Vielleicht möchte Besitzer B seine Garage auch einmal aufstocken oder Abreißen und etwas neues bauen. Dann ist natürlich die Wärmedämmung im Weg.
Freue mich über jede Antwort.
Besten Dank im Voraus!