Abgeschickt von lemoncoke am 20 Oktober, 2009 um 08:03:40:
Antwort auf: Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei? von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2009 um 20:20:42:
Also ein Kellerabgang soll mit ca. 34 m² überdacht werden.
: Was ist denn eine "Kellerüberdachung" ... bzw. was muß man sich unter einem Keller ohne Überdachung vorstellen?
:
: : Hallo zusammen,
: : sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?
: : Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?
: : Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.
: : VG
: : lemoncoke