Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2009 um 20:20:42
Antwort auf: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei? von lemoncoke am 19 Oktober, 2009 um 08:38:15:
Was ist denn eine "Kellerüberdachung" ... bzw. was muß man sich unter einem Keller ohne Überdachung vorstellen?
: Hallo zusammen,
: sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?
: Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?
: Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.
: VG
: lemoncoke