Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 September, 2009 um 15:58:10:
Antwort auf: Baulasteneintrag der zweite.... von Horst P. am 11 September, 2009 um 14:09:35:
Hallo Horst,
In NRW ist es recht unkomliziert:
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Eintragung einer Baulast hier -Abstandsflächen- mit farbiger Darstellung der Fläche mit Angabe der Grösse (das ganze im Auszug des Liegenschaftskataster). Im Regelfall muss alles in fünfacher Ausfertigung abgegeben werden.
mfg
bodo Hermann