Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 September, 2009 um 17:19:18:
Antwort auf: Re: Baulasteneintrag der zweite.... von Horst P. am 13 September, 2009 um 20:51:20:
hallo Horst P,
in NRW stelle Sie den Antrag im Baulastenverzeichnis Ihrer Stadt. Die für die Baulasteintragung erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) wird/werden unterzeichnet (in NRW/Essen)im Amt für Verwaltung (Stadtplanung und Bauordnung) oder vor einer Notarin/einem Notar.
mfg
Bodo Hermann