Abgeschickt von bea am 19 Juni, 2009 um 15:20:27:
Antwort auf: Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser? von Hansgeorg am 19 Juni, 2009 um 14:57:43:
Hallo ,
ich denke Ihr Baugesuch geht auch ohne Teilung, nur mit Eintrag der Sondernutzungsrechte zur Hälfte
-keine Teilung
-Behandlung wie Bauantrag 1Haus auf einem Flurstück=Bauantrag 2 Häuser auf 1 Flurstück unter Einbehaltung der Abstandsflächen untereinander (in Sachsen um das Haus 3m Grenzabstand), wenn laut Bauvoranfrage so gebaut werden kann! Einfach Bauvoranfrage stellen!!!
Sie müssen nur so bauen , das eine spätere Zerlegung möglich ist (Abstandsflächen etc)
---Klärung wie dann die Hausnummernvergabe erfolgt?---
-Sicherung Zufahrt zur Straße für beide Häuser gewährleisten (falls später doch mal verkauft und geteilt wird)
Schönes Wochenende aus Sachsen