Abgeschickt von Hansgeorg am 19 Juni, 2009 um 15:56:01:
Antwort auf: Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser? von bea am 19 Juni, 2009 um 15:29:20:
Hallo,
das hat mir schon gehörig weitergeholfen. Jetzt noch eine Anschlussfrage: Wie sieht es mit den Abstandsflächen ggü. Nachbargrundstücken aus?
Standardfall bei einem Grundstück ohne Teilung etc: auf der linken Grenze wurde bereits 9 m an der Grenze gebaut, dann darf auf der rechten Grenze nicht nochmal 9 m gebaut werden.
Und bei uns? Dürften wir dann auch zweimal 9 m an der Grenze bauen, denn das dürften wir ja nach einer realen Teilung mit Vermessung auch. An den Baukörpern würde sich ja nichts ändern.
Danke,
Hansgeorg
: Noch ein Hinweis zu Ihrem Satz:
: "De Fakto ist das Grundstück dann ja in 2 Teile geteilt, mit entsprechendem Vermerk im Grundbuch."
: Mit den Eintrag der Sondernutzungsrechte zur Hälfte ist das Grundstück katasterrechtlich nicht in 2 Teile geteilt, es sind nur die Eigentumsverhältniss (je zur Hälfte) geregelt durch Rechte!
: Eine Teilung ist eine hoheitliche Vermessung (darf nicht jeder Bsp. kein Ingenieurbüro!), die über Verwaltungsakte Flurstücke teilt und die Fläche fließt ins Grundbuch ein.