Abgeschickt von mitleser am 10 Februar, 2009 um 09:54:32:
Antwort auf: Baulast-Besitzverhältnis Grundstück u. Abwasserkanal von Alex am 06 Februar, 2009 um 13:34:55:
Die Baulast ist öffentlich-rechtlich und hat mit dem zivilrechtlichen Eigentum nichts zu tun.
Üblicherweise werden aber parallel noch Grunddienstbarkeiten (= Zivilrecht) bestellt bzw. könnten bestellt werden.
Sachenrechtlich könnte der Kanal durchaus wesentlicher Bestandteil des B-Grundstücks sein (BGB bei §§ 90...)
: Vielleicht hat jemand hier im Forum eine Idee zu folgendem Szenario: Auf einem unbebauten Grundstück im Eigentum von A ist als Baulast der Abwasserkanal des bebauten Nachbargrundstücks im Eigentum von B eingetragen. Bildet der Abwasserkanal dadurch mit dem Grundstück von A eine Einheit oder handelt es sich bei Grundstück und Kanal um zwei unabhängige "Rechtsgüter" (es gibt ja auch zwei Besitzer)? Hintergrund: Wenn A sein Grundstück einer Tierhalterin C zur Nutzung als Weide überläßt und beim Einschlagen der Weidepfähle der Kanal beschädigt würde - schädigt C dann das Grundstück mit Kanal in der Gesamtheit oder das Eigentum der an der Weideüberlassung unbeteiligten Kanalnutzerin B?
: Über Ideen/Tipps/Antworten zu diesem vertrackten Thema würde ich mich sehr freuen - vielen Dank schon ´mal - Alex