Abgeschickt von Alex am 06 Februar, 2009 um 13:34:55
Vielleicht hat jemand hier im Forum eine Idee zu folgendem Szenario: Auf einem unbebauten Grundstück im Eigentum von A ist als Baulast der Abwasserkanal des bebauten Nachbargrundstücks im Eigentum von B eingetragen. Bildet der Abwasserkanal dadurch mit dem Grundstück von A eine Einheit oder handelt es sich bei Grundstück und Kanal um zwei unabhängige "Rechtsgüter" (es gibt ja auch zwei Besitzer)? Hintergrund: Wenn A sein Grundstück einer Tierhalterin C zur Nutzung als Weide überläßt und beim Einschlagen der Weidepfähle der Kanal beschädigt würde - schädigt C dann das Grundstück mit Kanal in der Gesamtheit oder das Eigentum der an der Weideüberlassung unbeteiligten Kanalnutzerin B?
Über Ideen/Tipps/Antworten zu diesem vertrackten Thema würde ich mich sehr freuen - vielen Dank schon ´mal - Alex