Re: Bezugsfertigkeit


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Abgeschickt von Seiholz am 09 Oktober, 2003 um 16:12:06:

Antwort auf: Bezugsfertigkeit von Dieter Schäfer am 08 Oktober, 2003 um 16:49:01:


Bezugsfertig bedeutet nicht fertig i.S.v. ganz fertig! Fertig zum Einzug und mehr nicht!
Vor Vertragsabschluss sollten Sie halt auch einen genauen Blick in die Leistungsbeschreibung werfen. Schlüsselfertig heißt nicht immer schlüsselfertig. Im Festpreis sind dann häufig noch keine Außenanlagen, Zuwege und Terrassen enthalten. Und der Begriff "bezugsfertig" bedeutet leider nicht, dass wenigstens der Innenausbau fertiggestellt ist. Ein Haus kann schon dann "bezugsfertig" sein, wenn zum Beispiel noch Malerarbeiten oder Bodenbeläge fehlen. Die Bezeichnungen "schlüsselfertig" und " bezugsfertig" sind außerdem nirgends verbindlich festgelegt. Runterwürgen und fertig!


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