Re: Private zuwegung


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Mai, 2008 um 19:33:41:

Antwort auf: Private zuwegung von Oliver am 16 Mai, 2008 um 17:59:02:

Hallo,

wenn Ihnen ein Anteil gehört, dann haben Sie natürlich auch ein Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht. Einfach so pflastern ist da nicht.

Aber warum regen Sie sich auf? Ist doch klasse, wenn Ihr Nachbar auf seine Kosten den Weg pflastert. Klären Sie ggf. noch mit ihm, dass die Pflasterung nicht von Ihnen unterstützt wird, dann kann Sie Ihr Nachbar auch nach Jahren nicht zur Ausbesserung heranziehen.

Gruß,

Bolanger


: hallo
: hoffe mir kann hier jemand helfen.folgendes:wir haben zusammen mit 3 anderen bauherren eine "hinterhoffbebaung"und teilen uns die zuwegung,wendemöglichkeiten etc. zu gleichen teilen.das flurstück ist notariell auf 4 parteien zu gleichen teilen verteilt.jetzt hat unser nachbar,der seine zuwegung zu seinen haus auf einen 22mx2,5m breiten streifen oberhalb unserer grundstücksgrenze hat,die also eigentlich nur ihm dient angefangen zu pflastern.meine frage:darf er gemeinschaftlichen grund ohne die ,anderen parteien zu fragen, einfach bebauen?das gesamte flurstück ist quasi im rohzusatnd will sagen das dort nur schotter aufgebracht wurde über die endgültige beschaffenheit wurde unter den nachbarn noch nicht gesprochen.aussage war beim kauf des grundstücks nur das das nachher unter den 4 pateien intern zu regeln sei.wie verhält sich da das recht gibt es bei einer abstimmung ein mehrheitsrecht oder muß das einstimmig sein.die anderen nachbarn hatten mal darüber gesprochen zu teeren oder zu pflastern.ich denke das nicht einer machen kann wie er will,oder?hoffe ich bekomme hier hilfe.

: gruß oliver





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