Re: Gemeinschaftsweg


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Abgeschickt von Bolanger am 14 Mai, 2008 um 18:40:27:

Antwort auf: Gemeinschaftsweg von Heidelore Kloß am 14 Mai, 2008 um 13:23:27:

Hallo,

wenn Sie ein Miteigentum am Weg haben, dann haben Sie auch ein Recht darauf, den Weg nutzen zu können. Und dazu gehört auch, dass dieser Weg nicht zugewuchert wird. Wenn Sie Streit mit Ihrem Nachbarn nicht scheuen, dann fordern Sie ihn schriftlich und nachweislich auf, die Brombeeren auf dem Weg zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, fordern Sie ihn nochmals auf mit der Ankündigung, ansonsten einen Gartenbauer damit zu beauftragen. Dann holen Sie drei Vergleichsangebote ein, um Ihren Willen zur Kostenreduzierung zu verdeutlichen. Dann lassen Sie das ganze machen und stellen es dem Nachbarn in Rechnung. Dann sehen Sie sich vor Gericht wieder.....

Oder aber sie schneiden die Beeren selbst ab, ärgern sich über den Nachbarn, hoffen, dass er Sie nicht vor Gericht zieht, weil Sie sein Eigentum an den Brombeeren verletzt haben und sehen sich dann vor Gericht ;-)

Im Ernst, ich würds nach mehrmaliger Aufforderung einfach wegschneiden, dem Nachbarn das Schnittgut aufs Grundstück schmeissen und ihn dann mal machen lassen. Vermutlich passiert nichts. oder Sie entsorgen das Schnittgut ordnungsgemäß selbst, dann ist die ahrscheinlichkeit, Ärger zu bekommen, noch geringer. Der erste aufgeführte Weg ist allerdings der korrekte, bei dem Sie auch vor Gericht wohl kaum Schiffbruch erleiden werden.

Bolanger


: Meine Frage: Wir besitzen eine Eigentumswohnung 2 Familien. Das jeweilige Grundstück ist durch einen Gemeinschaftsweg getrennt. Der Nachbar hat wilde Brombeern auf dem ganzem Grundstück ( dieses liegt brach). Die Brombeeren wachsen auf dem gemeinschaftlichen Weg, so, ( er benutzt ihn nicht)daß meine Enkelkinder sich schon verletzt haben, wir benutzen diesen Weg tgl.
: Trotz mehrmaligen Aufforderungen tut sich nichts. Letztes Jahr haben wir die Brombeeren schon weggeschnitten. Aber kann man nichts dagegen tun??





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