Abgeschickt von Steffen am 28 Juli, 2004 um 10:09:24
Ich möchte ein Gartengrundstück mit Erde auffüllen, sodass ein Höhenunterschied zum Nachbargrundstück von ca. 30-40 cm entsteht. Diesen Höhenunterschied möchte ich mit einem Streifenfundament, in dem die Zaunssäulen einbetoniert werden ausgleichen. Im Bebauungsplan steht, dass als Einfriedung Maschendrahtzaun ohne durchgehendes Fundament zulässig ist. Bei Aufschüttungen sind die Erstellung von Stützmauern nicht gestattet. Nun meine Frage:
- Wenn das Fundament z.B. alle 5m unterbrochen wird, zählt dies dann als Stützmauer?
- Zählen L-Steine als Stützmauer?
- Wie ist die Definition Stützmauer?
Vielen Dank.