Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 April, 2008 um 22:10:40
Antwort auf: Schräglage- was tun? von Alfred Platte am 20 April, 2008 um 21:40:05:
: Folgendes Problem:
: Ein Haus mit einer Seitenlänge von 20 m steht nicht prarllel, also winklig, zur Nachbargrenze. Ich würde nun mit diesem Haus soweit an diese Grenze rücken, dass ich mit ca. 10m die 16 m-Regel(H/2, mind 3 Meter)einhalte, und mit den restlichen 10m würde ich den normalen Abstand (volle anrechenbare Höhe) einhalten. Geht das? Darf ich die 16-M-Regel nur für einen Teil der Außenwand nutzen?
Welches Bundesland?
In NRW ginge das.