Abgeschickt von Nadie am 14 April, 2008 um 12:02:48:
Antwort auf: Re: Bau einstellen (Baustopp) durch Polizei? von K.D. am 14 April, 2008 um 07:17:36:
Die Polizei darf sehr wohl einschreiten, wenn es sich um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit handelt. Dabei gilt der Gefahrenbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, der bekanntlich viel weiter ist als der allgemeinsprachliche (z.B. auch jeder Gesetzesverstoß).
Siehe z.B. § 1 Abs. 1 + § 8 Polizeigesetz des Landes NRW.
Am Wochenende, außerhalb üblicher Behördenarbeitszeiten o.ä. kann sie also durchaus tätig werden.