Re: Holzlagerplatz


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Abgeschickt von reinhold R am 30 Maerz, 2008 um 19:58:38

Antwort auf: Holzlagerplatz von Straub Daniel am 30 Juni, 2006 um 11:46:25:

: Ich habe mit dem Bürgermeister über einen Holzlagerplatz ausserhalb des Bauplans gesprochen.
: Der Bürgermeister gab sein schriftliches einverständnis für den des im Außenbereich liegenden
: Holzlagerplatz
: Nun bekomme ich plötzlich von der Bauaufsichtsbehörde
: einen Brief das ich den Holzlagerplatz wieder abreißen
: muß.
wenn der lagerplatz im aussenbereich ist,brauchst du eine genehmigung vom bauamt und landespflege behörde
mfg reinhold





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