Abgeschickt von reinhold R am 30 Maerz, 2008 um 19:58:38
Antwort auf: Holzlagerplatz von Straub Daniel am 30 Juni, 2006 um 11:46:25:
: Ich habe mit dem Bürgermeister über einen Holzlagerplatz ausserhalb des Bauplans gesprochen.
: Der Bürgermeister gab sein schriftliches einverständnis für den des im Außenbereich liegenden
: Holzlagerplatz
: Nun bekomme ich plötzlich von der Bauaufsichtsbehörde
: einen Brief das ich den Holzlagerplatz wieder abreißen
: muß.
wenn der lagerplatz im aussenbereich ist,brauchst du eine genehmigung vom bauamt und landespflege behörde
mfg reinhold