Abgeschickt von Sepp am 28 Maerz, 2008 um 21:51:08:
Antwort auf: BAUEN IM AUSSENBEREICH - FARBE DER DACHEINDECKUNG von Meier am 28 Maerz, 2008 um 15:28:30:
>Der Bau wird im "Aussenbereich" durchgeführt >(kein Bebauungsplan).
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, muss es nicht unbedingt Außenbereich sein, es kann auch Innenbereich sein.
>: Meine Frage: Auf welcher bau- oder
> plannungsrechtlichen Verordnug könnte die
> Auflage des Bauamtes basieren?
Es ist fraglich, ob die Auflage rechtmäßig ist, so wie der Fall hier geschildert wird.
Rechtsgrundlage könnte evtl. eine Ortsgestaltungssatzung sein.