Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Maerz, 2008 um 20:53:29
Antwort auf: Schwimmteich im Außenbereich von Baran am 27 Maerz, 2008 um 17:04:53:
: Hallo,
: weiß jemand von Euch, ob man in Bayern im Außenbereich für einen Schwimmteich/Naturteich eine Baugenehmigung benötigt?
: Ich wäre für Antworten sehr dankbar!
Außenbereich ist im Bundesrecht geregelt §35 BauGB - und ja, braucht man.