Abgeschickt von Erich Bauer am 11 Maerz, 2008 um 20:56:29
Antwort auf: aufheben eines bebauungsplanes von dirk schönefeldt am 11 Maerz, 2008 um 14:31:27:
: Kann eine Gemeinde einen seit über 40 Jahren geltenden Bebauungsplan ersatzlos aufheben?
: Wenn ja, wo ist das geregelt?
Ja, § 1 Abs.8 Baugesetzbuch
: Kann die untere Bauaufsicht oder eine andere Behörde in diesem Falle von der Gemeinde die Aufstellung eines neuen B-Planes fordern?
Wie jedermann kann die Behörde im Rahmen des Aufhebungsverfahrens anregen, den Bebauungsplan nicht aufzuheben oder ihn zu ändern statt in aufzuheben.