Abgeschickt von oliver pirie am 02 Maerz, 2008 um 20:04:59
ist ein nachträglicher balkonbau genehmigungspflichtig. grundfläche 12m2, ohne beeinflussung der statik des hauses. benötigt man für eine derartige konstruktion eine genehmigung?
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Text: : ist ein nachträglicher balkonbau genehmigungspflichtig. grundfläche 12m2, ohne beeinflussung der statik des hauses. benötigt man für eine derartige konstruktion eine genehmigung?
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