Abgeschickt von Markus Reinartz am 02 Maerz, 2008 um 16:16:57
Antwort auf: Bay Bauordnung - Aufschüttung von Carmen am 29 Februar, 2008 um 08:02:28:
: Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Aufschüttung in der Bay.BO Artikel 63 Abs 8 ?
Eine Aufschüttung im Sinne der LBO ist eine aus Bauprodukten hergestellte Erhöhung.
Markus Reinartz
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