Abgeschickt von fiper am 29 Februar, 2008 um 15:46:13
Hallo,
unser Nachbar will eine Wohnanlage bauen.
Diese soll aus 2 mit einem Treppenhaus verbundenen jeweils ca. 15 m langen Häusern bestehen. Die Häuser sollen am Treppenhaus um ca 2,60m gegeneinander versetzt sein. Um nur halbe Abstandsflächen zu benötigen macht er von dem sog. "16m-Privileg" der Bayerischen BO Gebrauch.
Meine Frage:
Inwieweit sind die beiden aneinander gebauten Häuser als 1 Gebäude zu sehen, daß dann natürlich über 16m lang wäre oder reicht ein solcher Versatz um von 2 Gebäuden auszugehen?