Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2008 um 22:25:00
Antwort auf: Definition: freistehendes Wohngebäude von Thomas am 20 Februar, 2008 um 20:12:07:
: Hallo liebes Forum,
: in der Tabelle des §29 BauO NW werden verschiedene Gebäudekategorien zwecks unterschiedlicher Brandschutzanforderungen beschrieben. Der Spalte 1 ist hier ein freistehendes Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung zugeordnet.
: Was bedeutet hier freistehendes Wohngebäude im Sinne dieser Verordnung?
: Bestehen hier Abhängigkeiten mit den Abstandfächen, bzw. dem Abstand zum nächstgelegenen Gebäude?
: Schon dankend vorweg und sehr gespannt wartend,
: Thomas
freistehend ist, was nich angebaut ist ... eben "frei stehende". Darüberhinaus können Anforderungen an Wände entstehen, wenn z. B. brandschutztechnische Anforderungen (Brandabstand zum nächsten Gebäude) nicht ausreichend erfüllt sind.