Abgeschickt von Ernst am 19 Februar, 2008 um 00:33:49
Hallo
Ein Bauherr bestellte ein Haus bei einer Baufirmer.
In der Planung war keine Hebeanlage vorgesehen. Bauherr klagte vor Gericht und bekam kein Recht wegen Schadensersatz. Das Haus wurde zu tief gegründet.
Muss der Bauherr die Kosten für die Hebeanlage selbst
tragen?
Danke