Abgeschickt von serrero am 14 Februar, 2008 um 14:34:43
Antwort auf: Vorsicht ... von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2008 um 22:24:31:
Danke für den Hinweis auf §35 BauGB.
- Abs 1. ist nach Nr. 1 erfüllt ("einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt")
- Abs.3: ob besondere öffentliche Belange nach einem Flächennutzungs- oder Landschaftsplan vorliegen, muß ich noch klären (s.u.)
- Die anderen Absätze treffen entweder nicht zu (etwa wegen Abs 1 Nr 1) oder enthalten keinen Hinderungsgrund
Zu Abs. 3: Wen muß ich fragen, um herauszufinden, ob ein Flächennutzungs- oder Landschaftsplan meinem Gewächshaus entgegensteht? ist das die Gemeinde, auf deren Gemarkung ich es aufstellen will?