Abgeschickt von Florian am 09 Februar, 2008 um 16:56:30:
Hallo!
Ich habe eine theoretische Frage:
Ist es baurechtlich o.k., wenn (in Bayern) an einer privaten Grenze, Grundstückslänge z.B. 45 Meter, mit dem Wohnhaus die 16-Meter-Regel ausgenutzt wird, also bis 3 Meter an die gemeinsame Grenze heranrutscht , an dieser Grenze auch noch als Grenzbau eine Garage mit 9-Meter Länge setzt, und unter Ausnutzung der Grundstückslänge von mehr als 42 Meter eine 5 Meter lange Holzhütte.
Danke!