Abgeschickt von K.D. am 08 Februar, 2008 um 07:52:49
Antwort auf: Re: Bundesland angeben von Marschall Erich am 07 Februar, 2008 um 19:42:52:
: : : Hallo,und Entschuldigung.
: die Anfrage bezieht sich auf das Land Rheinland Pfalz.
: : : unser Nachbar hat einen Bretterzaun neu auf der Grundstücksgrenze erichtet ca. 2 Meter hoch.
: : : Wie hoch darf der Zaun sein?
: : : Danke.
:
: : Bitte das Bundesland angeben. Die zulässige Höhe ist aber nach den Bauordnungen der meisten Länder 2 m.
Antwort:
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 6 a BauO sind Einfriedungen außer im Außenbereich baugenehmigungsfrei.
Sie sind aber nach § 8 Abs. 8 BauO nur bis zu 2m Höhe an der Grundstücksgrenze zulässig.