Abgeschickt von pepponi am 31 August, 2007 um 09:33:05
Antwort auf: Re: Gartenhaus aus DDR Zeit gr��er als 24 m2 und kein Nachwei� �ber Baugenehmigung von windelfutsch am 22 Februar, 2007 um 21:14:42:
schaut mal hier , es besteht Bestandsschutz
siehe http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=andbb_lds_test_eval01.c.5840.de
Aus Gründen des Rechtsfriedens ist davon auszugehen, daß auch Wochenendhäuser, die ohne Genehmigung errichtet wurden, ebenfalls Bestandsschutz genießen, da eine rückwirkende Feststellung, ob die Fünfjahresfrist gemäß § 11 Abs. 3 der Verordnung über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung vom 8. November 1984 (GBl. I S. 433 der DDR) bereits abgelaufen ist, nicht möglich ist.