Abgeschickt von Bay Jörg am 08 Februar, 2007 um 19:03:05
Antwort auf: Re: hintere bebauung von Steven am 07 Juli, 2006 um 20:17:01:
Hallo Herr Baumeister,
bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, 0178 - 6842874 (Handy) wir haben die gleiche Situiation
in MD Diesdorf und würden ggf. die weitere Vorgehensweise abstimmen wollen.
Wer ist bei Ihnen Sachbearbeiter(in)
Wir freuen uns über Ihre Anwort
MFG
J. Bay
:
: hallo,
: die unterlagen wurden von einem bauplaner eingereicht,
: gruß steven
: : Wer reicht denn für Sie die Pläne ein?
: : : hallo!
: : : ich habe ein großes problem und hoffe sehr ihr könnt mir helfen:
: : : ich habe zusammen mit meinen eltern ein grundstück erworben. es ist 24m breit und 42m tief. geplant war das meine eltern auf der vorderen hälfte einen bungalow errichten und meine frau und ich auf der hinteren hälfte einen zweigeschosser. tragischer weise wurde das vom bauordnungsamt magdeburg abgelehnt. begründung: passt sich nicht der ortsüblichen bebauung an, da es wohl in der straße bisher keine hintere bebauung (d.h. zwei freistehende häuser hintereinander) gibt. das gibt es aber meines erachtens mindestens einmal, in diesem fall ist das vordere haus als pension deklariert!!! in einem weiteren fall hat ein eigentümer in der gleichen straße ein abbruchreifes haus auf dem hinteren grundstücksteil stehen gelassen und vorne neu gebaut. des weiteren gibt es im direkten umfeld straßen die eine höhere grunstückstiefe (60m ) aufweisen, wo eine hintere bebauung genehmigt wurde.
: : : noch ein fakt: auf unserem grunstück steht auf dem hinteren teil ein abrisswürdiges wohnhaus. aussage vom bauamt war: bevor das alte haus nicht abgerissen wird darf vornr nicht neu gebaut werden!!!
: : : Wir brauchen HILFE!!!! Danke!!!!
: : : noch einige fakten: