Abgeschickt von Chorma am 01 Maerz, 2005 um 17:48:29
Antwort auf: Leitungsschäden nach Ausschachtungsarbeiten von B.Murdner am 01 Maerz, 2005 um 12:24:20:
Ich verweise auf das Urteil OLG Hamm vom 01.07.2004 - 21 U 20/04:
Sowohl der planende Architekt als auch der ausführende Unternehmer haben sich jeweils selbstständig darüber zu vergewissern, dass durch Ausschachtungsarbeiten keine Versorgungsleitungen gefährdet werden.
Nehmen Sie daher beide in Anspruch.