Abgeschickt von Korinth am 26 Januar, 2007 um 13:27:25:
Antwort auf: Re: Grosse Kinderschaukel an Grundstücksgrenze von grünplaner am 22 Januar, 2007 um 10:25:53:
: : Hallo!
: : Ich würde gerne einmal wissen ob es auch Bebauungsregeln für Spielanlagen auf Grundstücken gibt. Unser Nachbar hat sich eine Kinderschaukel anfertigen lassen und diese in 1 meter Grenzabstand einbetoniert!. Diese Kinderschaukel läuft parallel zur Ggrenze und ist mindestens ca. 3,75 m hoch..und 6 m breit. und es ist ein wirklich alles verschandelndes Ungetüm ! Dieses müssen wir nun selbst wenn wir eine Hecke pflanzen (wollte ich aus Rücksicht zum Nachbarn bislang nicht! )immer schön von der Terrasse betrachten dürfen. Bitte nicht falsch verstehen, wir haben nichts gegen eine Kinderschaukel ect. ... wir haben selbst eine Tochter und in der Nachbarschaft sind auch reichlich Kinder vorhanden. Es ist nur Schade wenn ein an und für sich grosses Grundstück welches die Nachbarn haben, so ideenlos genutzt wird das diese Schaukel nun fast auf unserer Terrasse ist.... und das ganze in einer größe wie man es sonst wohl nur im Heidepark findet...wer weiss etwas über rechtliche Grundlagen hierfür??
: : Vielen Dank
: : morten
: In Bayern wäre das genehmigungspflichtig, also Nachbarunterschrift erforderlich.
Hallo, habe selbes Problem, welches Gesetz oder Vorschrift ist dafür heranzunehmen?
Gruß