Abgeschickt von Jasmin am 29 Dezember, 2006 um 13:45:02
Hallo,
neben unserer schon erstellten Doppelhaushälfte soll nun die andere Doppelhaushälfte erstellt werden. Diese ist dem Stil unseres Hauses völlig konträr und nimmt uns auch einiges an Licht. Außerdem soll diese als Zweifamilienhaus gebaut werden. Das Amt sagt, wir hätten keine Möglichkeit uns wenigstes gegen den Überstand zu wehren, der uns viel Licht nimmt,da das Baufenster eingehalten wurde. Gibt es keine Richtlinien, dass die noch zu bauende Doppelhaushälfte der schon bestehenden angepasst werden muß? Ein Carport benötigt außerdem für die Versetzung außerhalb des Baufensters einer Genehmigung duch den techn. Ausschuß. Würde da ein Einspruch von unserer Seite von Nutzen sein?