Abgeschickt von Th. Pfister am 28 Dezember, 2006 um 09:21:58
Bei meiner Eigentumswohnung sind noch Restmängel zu beseitigen bzw. es müssen noch verschiedene Verrechnungen durchgeführt werden. Der Bauträger verweigert die Eigentumsumschreibung, bis zur endgültigen Klärung. Gibt es nicht eine Unverhältnismäßigkeitsklausel?