Abgeschickt von Mirco am 26 Dezember, 2006 um 15:52:20
Hallo
Anfang 2006 haben auch wir den Schritt gewagt uns ein Haus zu bauen. Unser Grundstück grenzt mit einer Seite an einer Pferdekoppel, wo täglich ca. 5-7 Pferde ihren Freigang genießen. Ende Oktober 2006 haben wir dann schon mal mit der Einfriedung der anderen Seiten unseres Grundstücks begonnen. Die Seite zu Pferdekoppel wollen wir dann im Herbst 2007 einfrieden.
Nun meine Frage:
Ist es irgendwo gesetzlich vorgeschrieben, das der Grundstückseigentümer der Pferdekoppel seinen Zaun in einem gewissen Abstand zu erschlossenen Grundstücken errichten muss, um die Einfriedungen auf dem Grundstück vor Verbiss (abgrasen unserer Hecke)zu schützen?
Wäre ja etwas ärgerlich, wenn uns die Pferde ständig die Hecke annagen und ich möchte die Einfriedung nicht 1,5m von der Grundstücksgrenze vornehmen.
Mfg
Mirco