Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2006 um 20:30:01
Antwort auf: Ab welcher Treppenhöhe ist Geländer Pflicht von H. Walter am 18 Dezember, 2006 um 20:09:34:
: Hallo,
: wir wohnen in einem Haus, welches vor der Eingangstür eine Treppe mit 5 Stufen hat. Geländer ist keines vorhanden und ich würde gerne wissen, ab welcher Höhe denn ein Geländer vom Besitzer angebracht werden muss.
In NRW §36 Abs. 8: "Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen keine Bedenken bestehen."
Ab einer Absturzhöhe von 1,00 m sind Umwehrungen (Geländer) anzuordnen.