Abgeschickt von Ada am 18 Dezember, 2006 um 10:28:06
Hallo,
wg. diverser Bauaufsichtsfehler, deren Folgen fatal sind ( Horizontalabdichtung funktioniert nicht, Außenabdichtung auch nicht = nasser Keller) muss eine Mängelanzeige an den Architekten geschrieben werden, die Frage ist, was hat man zu beachten.
Bei einer M.anzeige an Firmen steht im Betreff: nach VOB, was schreibt man beim Architekten diesbezüglich, damit es rechtlich auch relevant ist.
Hat jemand schon mal so etwas verfasst? Einfach die Fehler aufschreiben oder gibt es bestimmte Vorgaben....?