Abgeschickt von Peter am 18 Dezember, 2006 um 00:54:18
Darf der Eigentümer eines dienenden Grundstückes bei Bestehen einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit ( z. B. Wegerecht etc.) weitere gleichartige Rechte zu einem späteren Zeitpunkt vergeben?
Wann wird ein Recht aus einer Grunddienstbarkeit als "ausschließlich" bezeichnet?
Vielen Dank.