Abgeschickt von Andy am 16 Dezember, 2006 um 21:28:50
Hallöchen
Ich habe ein Problem. Seit 1905 habe wir eine zweiten Zugang zu unserem Grundstück. 2006 wurde entweder öffentliches Gelände von der Stadt ohne unser Wissen verkauft oder der Nachbar/Bauherr hat nach dem Kauf 2006 mutwillig unsere Tür zugebaut.
Ich bin der Meinung, den Bordstein einfach selbst zu beseitigen und die Tür freizuräumen.
Ich bin der Meinung, weder die Stadt noch der neue Eigetümer hat das Recht, eine Tür nach 101 Jahren zu versiegeln.
Gibt es da nicht eine rechtlicht Reglung?
Was erwartet mich, wenn ich ich die Tür ohne Einwilligung des Nachbarn wieder frei mache?
Es muß doch eine Stelle geben an die ich mich wenden kann, denn weder von der Stadt noch von neuen Eigentümer bekomme ich eine Antwort.
Vielleich kann mir jemand einen Tip geben, denn ich bin langsam bereit, selbst Hand anzulegen und den Bordstein mit einem Bohrhammer frei zu legen.
Ich habe nicht die Mittel vor Gereicht zu gehen, doch bin ich nicht bereict, die Schließung nach x Generationen einfach hinzunehmen.
MfG Andy