Abgeschickt von Sebastian am 15 Dezember, 2006 um 11:50:10:
Antwort auf: nutzungsänderung von Tedula am 15 Dezember, 2006 um 00:53:30:
Im Verhältnis Mieter - Vermieter kommt es auf die Absprachen und z.B. den Mietvertrag an.
Im Verhältnis zur Bauaufsichtsbehörde darf jeder von beiden den Bauantrag stellen.
Klassisches Problem, wenn der Mieter beantragt: Es werden Änderungen in den Teilen notwendig, die ihm nicht vermietet sind und/oder die der Vermieter nicht kennt/nicht möchte.
Wenn die Behörde wegen ungenehmigter Nutzungsänderung einschreitet, kann sie auswählen, gegen wen sie vorgeht und wird meist beide in Anspruch nehmen (mit Nutzungsuntersagung).
Gruß
Sebastian